Dokumente und Formulare zum Downloaden
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Kontakt
Zolldeklaration H. Lauenroth GmbH
Reiherdamm 44
20457 Hamburg
Telefon: 040 389 81 56
Telefax: 040 780 732 70
E-Mail: service@lauenroth-zoll.de
Export
Wie unterstützen Sie bei der Erstellung von allen relevanten Dokumenten für alle Exportwaren mit Ursprung in der EU und einem Gewicht über 1.000 kg oder einem Warenwert über 1.000 EUR
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein Präferenzdokument, das für den Warenverkehr mit solchen Staaten oder Gebieten benötigt wird, mit denen die Europäische Gemeinschaft/Europäische Union sogenannte Präferenz- und Kooperationsabkommen abgeschlossen hat oder mit denen sie assoziiert ist. Bei der Einfuhrverzollung der Waren im Bestimmungsland ist die EUR.1 vorzulegen. Dadurch fallen in Bestimmungsland keine Zollabgaben an.
Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR wird für den gewerblichen Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei benutzt. Agrar- und EGKS-Waren sind Ausnahmen. Mit der A.TR wird nachgewiesen, dass die Waren sich im freien Verkehr der EU oder der Türkei befinden und unmittelbar aus einem EU-Mitgliedstaat in die Türkei oder aus der Türkei in einen EU-Mitgliedstaat befördert werden.
Import
Nicht-Unionswaren, die in den europäischen Markt importiert werden sollen, werden in einem bestimmt zollrechtlichen Verfahren abgefertigt – dabei unterstützen wir Sie!
Ein Fiskalvertreter kann benannt werden, wenn ein Unternehmen aus dem EU-Ausland, Ware in Deutschland zum freien Verkehr abfertigen möchte, die Einfuhrumsatzsteuer allerdings im Herkunftsland des Unternehmens entrichtet werden soll.
Die sogenannte Rückwarenabfertigung muss für ausgeführte Waren mit EU-Ursprung, deren Wiedereinfuhr aufgrund besonderer Umstände erforderlich ist, angemeldet werden.